Es ist Montag Mittag. 14.27 Uhr. Washington, D.C.. Der US-Präsident lächelt einigen Reportern zu und winkt. Es ist ein sonniger Tag, viele Menschen jubeln dem mächtigsten Mann der Welt zu. Dann auf einmal Schüsse. Schnell hintereinander und ohrenbetäubend laut. Fünf Schüsse verfehlen den Präsidenten. Doch der sechste und letzte Schuss trifft und tötet ihn – fast. Es ist der 30. März 1981, der Präsident Ronald Reagan, der Attentäter der erst 25jährige John Hinckley, Jr.. Dessen Motivation ist für die Ermittler eine Überraschung. Hinckley ist kein Rechtsextremer, kein Islamist, kein enttäuschter Wähler. Vielmehr wollte er durch die Ermordung Reagans nur eins erreichen: er wollte die Schauspielerin Jodie Foster beeindrucken. Nach heutigen Begriffen war John Hinckley, Jr. ein Stalker.
Ein Stalker beging im März 1981 einen Mordanschlag auf den US-Präsidenten Ronald Reagan.
Quelle: cliff1066™/ Flickr / CC-BY-SA
Erst seit 2007 gibt es im deutschen Strafrecht den Tatbestand der „Nachstellung“, der solche Handlungen unter Strafe stellt, die umgangssprachlich als „Stalking“ bezeichnet werden. Diese Erweiterung des Strafgesetzbuches war dringend nötig, denn anders als oft vermutet, sind Stalking-Opfer mitnichten nur Prominente. Allein in NRW gab es laut
Polizeistatistik im letzten Jahr 7338 Fälle von Nachstellung. 80% der Täter waren dabei männlich, ihre Opfer zu 80% weiblich.
Die gute Nachricht ist die hohe Aufklärungsquote von 88%.
Forscher unterscheiden sechs verschiedene Arten von Stalkern, doch ihnen allen ist gemeinsam, dass sie sich in einer Beziehung zu ihrem Opfer wähnen, die ihnen dieses aber nicht (mehr) zugesteht. Trotzdem verfolgen und belästigen die Peiniger die Objekte ihrer Begierde, in Einzelfällen kann es zu Gewalttaten kommen.
In ihrem Umfeld stossen die belästigten Frauen leider immer noch oft auf Unverständnis, wenn sie das Nachstellen als Problem benennen. Immer noch ist ein Rollenverständnis präsent, nach dem sich Frau über jede Art von Komplimenten freuen sollte. Dabei kann Stalking bei den Opfern zu
psychischen Problemen führen: Zwangsverhalten, Phobien, Depressionen und sogar Posttraumatische Belastungsstörungen können die Folge sein.
Frauen – und auch Männer – die Stalking ausgesetzt sind, sollten deswegen einige Hinweise beachten:
- Sprechen Sie möglichst früh mit Freunden und Bekannten über die Vorfälle – auch und gerade, wenn der Täter aus dem näheren Umfeld kommt.
- Haben Sie keine falsche Scham, wenn es darum geht, das Gefühl des Belästigt-Werdens zu gestehen. Wer ungefragt in Ihre Privatssphäre eindringt, verdient kein Verständnis!
- Zögern Sie nicht, Personen, die sie belästigen, der Polizei zu melden: 80% der Täter stellen ihr Verhalten ein, wenn Sie polizeilich darauf hingewiesen werden.
- Bedenken Sie, dass Stalker heutzutage auch soziale Netzwerke im Internet nutzen. Beachten Sie das mit Blick auf online gestellte Fotos, Bilder und Informationen im Allgemeinen.
- Holen Sie sich im Bedarfsfall professionelle Hilfe – auch zur Aufarbeitung etwaiger psychischer Problemlagen in Folge von Stalkingfällen.
Stalker wähnen sich oft in einer engen Beziehung zu ihrem Opfer. Quelle: Helga Weber / Flickr / CC-BY-SA
Stalking ist kein Kavalliersdelikt. In Deutschland werden Nachstellungen mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen, in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
Der Reagan-Attentäter John Hinckley, Jr. wurde übrigens für unzurechnungsfähig erklärt und in eine Klinik zur Sicherungsverwahrung eingewiesen. 1999 wurde ihm erlaubt, diese für Familienbesuche zu verlassen. Diese Regelung wurde aber widerrufen.
Der Grund: Hinckley schmuggelte Material über Jodie Foster in die Klinik.
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